Taube hängt fest

Wenn ein Tier festhängt und du es nicht selbst befreien kannst, schwebt es in Lebensgefahr.

Die Feuerwehr (112) ist in diesem Fall – nach § 1 des Tierschutzgesetzes und der amtlichen Pflicht zur Hilfeleistung (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz) – verpflichtet, einzugreifen.

Bitte kontaktiere im Anschluss das Veterinäramt, um wiederholtes Leid zu verhindern. Das Veterinäramt kann tierschutzwidrige Vergrämungsmaßnahmen entfernen lassen.

Nach der Rettung

Gib ein gesichertes Tier ausschließlich an gelistete Pflegestellen weiter – z. B. über die Facebook-Gruppe „Tauben-Notfälle Berlin“. Dort unterstützen erfahrene Moderator:innen bei der Vermittlung und beraten dich Schritt für Schritt.

Hier findest du eine Anleitung, wie du die Erstversorgung sicherstellst und die Taube an fachkundige Stellen übergeben kannst: Weiter zur Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Danke, dass du handelst.